MUSIK FÜR CONTENT CREATOR
Dein Video. Musik von REALDARKRISK.
Kostenlose persönliche Lizenzen für ausdrücklich freigegebene Aufnahmeversionen – zentral über REALDARKRISK.
Was das Angebot umfasst
Die Creator-Lizenz richtet sich an volljährige Privatpersonen sowie Unternehmen mit einer volljährigen vertretungsberechtigten Kontaktperson. Für ausgewählte und ausdrücklich freigegebene Aufnahmen beträgt die Lizenzgebühr 0,00 Euro. Jede lizenzierte Aufnahmeversion erhält eine persönliche beziehungsweise organisationsbezogene Lizenzbestätigung mit eigener Lizenznummer.
Du kannst die lizenzierte Musik in eigenständigen Videos, Livestreams und anderen audiovisuellen Onlineproduktionen einsetzen. Dazu gehören Social-Media-Kanäle, Videodienste, eigene Websites und Kundenproduktionen im erlaubten Umfang. Monetarisierung, Sponsoring und zulässige Online-Werbevideos sind grundsätzlich möglich. Maßgeblich bleiben die vollständigen Bedingungen deiner ausgestellten Lizenz.
Erst die ausgestellte Lizenz erlaubt die Nutzung
Diese Übersicht ist keine Musiklizenz. Ein Benutzerkonto, eine Hörprobe oder der Kauf eines Albums ersetzt den persönlichen Nachweis nicht. Welche Aufnahmen aktuell freigegeben sind, zeigt das REALDARKRISK-Lizenzsystem. Die Regelung gilt nicht automatisch für alle Songs oder zukünftige Projekte von SINNED RECORDS.
So beantragst du deine Lizenz
- Auf REALDARKRISK ein Creator-Konto anlegen und die Konto-E-Mail bestätigen.
- Freigegebene Aufnahmeversionen auswählen, die Angaben prüfen und die vollständigen Lizenzbedingungen akzeptieren.
- Den gesonderten Bestätigungslink für den Antrag öffnen. Nach erfolgreicher Prüfung stehen persönliche Lizenz-PDF und Musikdatei im Creator-Konto bereit.
Die gesamte Beantragung und Verwaltung findet bei REALDARKRISK statt. SINNED RECORDS führt dafür kein zusätzliches Konto und keine zweite Lizenzdatenbank.
Musiknennung ist Pflicht
Nenne bei jedem Video oder Livestream REALDARKRISK und den tatsächlichen Songtitel als Musikquelle – auch bei privaten, nicht monetarisierten oder nicht öffentlich gezeigten Videos. Bei einer Onlineveröffentlichung gehört zusätzlich der Link zu realdarkrisk.de dazu, sofern technisch möglich. Die Nennung kann beispielsweise in der Beschreibung, im Abspann oder einem eindeutig zugeordneten Begleittext stehen.
Nur das reine private Anhören, Speichern, Synchronisieren und Sichern einer rechtmäßig lizenzierten Datei ohne audiovisuelle Verwendung ist von der Nennungspflicht ausgenommen.
Erlaubte Anpassungen
Für die zulässige Einbindung sind unter anderem Kürzen, Ausschnitte, Wiederholen beziehungsweise Loopen, Ein- und Ausblenden, Lautstärkeanpassung, Normalisierung und geringfügige technische Klangkorrekturen möglich. Auch das Mischen mit Sprache und Geräuschen ist vorgesehen. Daraus darf kein eigenständig verwertbarer neuer Musiktrack entstehen.
Wichtige Grenzen
- Kein eigenständiger Musikvertrieb, Weiterverkauf, öffentliches Bereitstellen der Musikdatei oder Hochladen als eigener Song.
- Keine eigene Content-ID-Registrierung, keine frei übertragbare Unterlizenz, kein eigenständiger Remix, Stimmklon oder KI-Modelltraining mit der Aufnahme.
- Keine öffentliche Vor-Ort-Wiedergabe oder Beschallung, auch nicht über ein Video bei Veranstaltungen oder in Geschäftsräumen. Ein erlaubter Online-Livestream ist davon zu unterscheiden.
- Reine Audio-Podcasts, Hörbücher, Apps und Spiele sind ohne gesonderte Freigabe nicht umfasst. Gaming-Videos und Gaming-Livestreams können hingegen in den erlaubten Rahmen fallen.
- Ausgeschlossen sind unter anderem extremistische Propaganda, menschenverachtende oder pornografische Inhalte, Gewaltverherrlichung und rechtswidrige Zwecke.
- Keine parteipolitische Wahlwerbung und keine Werbung für Glücksspiel, Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte oder Waffen. Sachliche, journalistische, künstlerische und satirische Behandlung solcher Themen ist nicht allein wegen des Themas ausgeschlossen.
Die vollständigen Bedingungen regeln außerdem Produktionsdienstleister, Kunden, weitere Bearbeitungen und mögliche rechtliche Sperren. Sie haben Vorrang vor dieser Zusammenfassung.
Content ID und mögliche Ansprüche
REALDARKRISK verzichtet bei ausdrücklich freigegebenen Creator-Aufnahmen auf eine eigene Content-ID-Registrierung. Das garantiert keine Freiheit von Ansprüchen Dritter oder fehlerhaften automatischen Erkennungen. Bei Problemen ist der Kontakt über REALDARKRISK vorgesehen.
Abgeglichen mit der Lizenzierungsseite, Fassung 1.5 vom 18. Oktober 2026. Für deinen Antrag gelten die dort angezeigten und von dir akzeptierten Bedingungen.
